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Unter dem Begriff der Unternehmenskombinationen begreifen wir gewöhnlich Prozesse der Unternehmenszusammenschlüsse und Unternehmensumwandlugen. JEs geht um Prozesse, bei denen wenigstens eine Gesellschaft meist erlischt und ihr Betrieb mit Vermögen und Verbindlichkeiten in Besitz s.g. Rechtsnachfolger übergeht. Der Rechtsnachfolger kann schon eine bestehende Gesellschaft oder eine neu entstandene Gesellschaft sein. Die Nachfolgegesellschaft übernimmt das Unternehmen der untergehenden Gesellschaft und an die Gesellschafter (bzw. Aktionäre) der untergehenden Gesellschaft gibt Aktie oder Anteile am Grundkapital heraus.
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Die Unternehmensumwandlungen sind im Gesetz Nr.125/2008 Slg., in gültiger Fassung geregelt. In Übereinstimmung mit diser Legislativvorschrift können Gesellschaften mit dem Sitz in der Tschechischen Republik umgewandelt werden:
- durch Verschmelzung,
- durch Vermögensübertragung,
- durch Spaltung einer Gesellschaft.



